Unethisches Verhalten beim Ethikunterricht
Nicht alle bayrischen Schulen bieten Ethikunterricht an. Damit die Schüler trotzdem beschäftigt sind, greift man zu genialen Methoden. Originalton Schulmeister:
Für Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, kann an unserer Schule kein Ethikunterricht angeboten werden. Da aber auch für Schüler ohne Bekenntnis diese Unterrichtsstunden zum Pflichtstundenmaß gehören, bitten wir Sie, einen Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu stellen.
Ein anderes Beispiel bei der Schuleinschreibung: Da wurde den Eltern ein Formular hingeknallt, wo man sich entscheiden mußte, ob man katholischen oder evangelischen Religionsunterricht für das Schulkind wählt. Eine Alternative wird nicht angeboten, denn wegen ein paar Ungläubigen gibt es keinen Ethikunterricht.
Was kann man da tun? Muß man einen Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht stellen? Kann man zurück, wenn das Formular schon unterschrieben ist? Für den bfg antwortet der Rechtsanwalt Dr. Gerhard Czermak:
Sie brauchen unter keinen Umständen einen solchen Antrag zu stellen. Das wäre ja ein Zwang, einen RU zu besuchen, der dem GG krass widerspricht. Die Schulleitung möchte nur die Kinder aufgeräumt wissen, andere Motive wären ohnehin GG-widrig.
- Ich halte das Vorgehen der Schulleitung für grob pflichtwidrig. Entweder es fehlen einfache staatsbürgerliche Grundkenntnisse (Art. 7 II, III GG) - was speziell hier kaum vorstellbar erscheint - oder Weisungen des Ministeriums sind nicht bekannt oder werden bewusst ignoriert. Dieser Vorfall sollte unverzüglich schriftlich dem Schulamt gemeldet und mit einer Aufsichtsbeschwerde (eine ganz "unförmliche" Sache) wegen des Verhaltens der Schule verbunden werden.
- In Verhandlungen mit der Schulleitung würde ich nicht eintreten, aber ausdrücklich rechtliche Schritte vorbehalten (in Betracht kommt ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht, wenn die Schulaufsicht nicht funktioniert bzw. zu lange braucht und Sie bedrängt werden). Wegen der - hoffentlich - Ungewöhnlichkeit des Falls sollte ein Abdruck der Beschwerde an das Ministerium gehen mit der Bitte um Äußerung bzw. Mitteilung über das Veranlasste. Sie können gern darauf hinweisen, dass Sie fachkundigen juristischen Rat eingeholt haben.
Das Vorgehen der Schulbehörde ist in einem derartigen Maße rechtswidrig, dass man fast schon an eine Dienstaufsichtsbeschwerde denken sollte. Mich würde erst mal interessieren, an welchem Ort dies passiert ist. In München kann es ja wohl kaum sein, denn dort sind nach neuestem Stand (31.12.09) nur noch 51,6 % der Einwohner katholisch oder evangelisch. Zunächst einmal zum Rechtlichen:
- Sie können die Unterschrift selbstverständlich zurückziehen, zumal Ihre Tochter nur mit Einwilligung der jeweiligen Kirche überhaupt den Religionsunterricht besuchen DARF, und diese Zustimmung hat der betreffende Lehrer sicher nicht eingeholt.
- Sie sollten sich beim Schulleiter schriftlich beschweren, denn zur Einschreibung werden erfahrungsgemäß die Lehrer selbst eingeteilt. Die haben aber meist keinerlei Rechtskenntnis. In diesem Schreiben ziehen Sie am besten gleich die (mehr oder minder erzwungene) Unterschrift zurück. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Beschwerde gleich dem Schulamt zuzusenden, dann wird da gleich Druck gemacht. Dann zum praktischen Vorgehen:
- Sehr gut wäre es auch, die örtliche Presse zu informieren. Der Hintergrund ist folgender: Die Schulen haben panische Angst vor negativer Presse. Ein Rektor, dessen Schule so eklatant gegen geltendes Recht verstößt, macht keine Karriere mehr. Außerdem sind Lehrer äußerst vorsichtig, wenn Eltern einmal gezeigt haben, dass sie sich wehren. Bei wehrhaften Eltern heißt es immer "Vorsicht, die scheuen keinen Konflikt, macht denen bloß keine unnötigen Schwierigkeiten".
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