Teile, teile, herrsche
Gedanken zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Islamische Föderation
Johannes Neumann / Universität Tübingen
Mit seinem Urteil vom 23. Februar 2000, die Islamische Föderation Berlin e.V. sei als "Religions-gemeinschaft" berechtigt nach Maßgabe des Berliner Schulgesetzes islamischen Religionsunter-richt zu erteilen, hat das Bundesverwaltungsgericht einen Orkan im Medienwald und einen Sturm im politischen Wasserglas von Schulsenator Böger (SPD).entfacht. Letzterer versuchte sogleich aus dieser Niederlage Kapital für die Kirchen und sein eigenes Image zu schlagen: Zur angeblichen Abwehr fundamentalistischer Unterwanderung durch Islamisten möchte er, was die CDU schon lange fordert: Auch in Berlin einen Religionsunterricht nach westdeutschem Muster als staatliches Unterrichtsfach einführen: Nur dann - so ließ er verlauten - könne fundamentalistischer Unter-wanderung gewehrt werden. Fast alle Journalisten, die das Urteil kommentierten, übernahmen gut-gläubig diese Wertung. Dabei ist sie ebenso falsch wie verkehrt: Falsch, weil auch derzeit bereits das Berliner Schulgesetz vorschreibt, daß der in Verantwortung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erteilte Unterricht "gemäß den für den allgemeinen Unterricht geltenden Be-stimmungen durchgeführt wird" (§ 23 Abs.1). Umgekehrt hatte der Senat am 28. Mai 1997 auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus festgestellt: "Auch wenn Religionsunterricht staatliches Unterrichtsfach wäre, könnten Wünsche aus Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Erteilung von mit ihren Grundsätzen übereinstimmenden Religions- und Weltanschauungsunterricht nur in engen Grenzen abgelehnt werden..."
Verkehrt, weil in dem Fall, da der Religionsunterricht nach westdeutschem Muster "ordentliches Unterrichtsfach" wäre, der Koranlehrer im Namen des Landes Berlin unterrichten und als Beam-ter oder Angestellter des Senats hoheitlich handeln würde. Der Mullah als Landesbediensteter, diesen Gedanken dürften weder die Herren Diepgen und Böger, noch die christlichen Bischöfe zu Ende gedacht haben!
"Fundamentalistisch" ist, was wir nicht mögen?
Und schließlich: Das Verdikt "fundamentalistisch" ist ein Totschlag-Argument. Es ist für viele die Steigerung von "fremd". Es ist gar nicht zu leugnen, daß im heutigen Islam vielerlei "fundamentalistische" und menschenverachtende Strömungen existieren. Aber: Fundamentalismus gibt es nicht nur im Islam sondern auch in den christlichen Kirchen, nicht nur bei den Imamen sondern auch bei Bischöfen und christlichen Geistlichen. So bezeichnen manche den katholischen Bischof Dyba als Fundamentalisten und andere nennen das vom Papst sehr geförderte OPUS DEI (=Werk Gottes) eine fundamentalistische Organisation, die genauso nach der Weltherrschaft trachte wie die Scientologen. Auch im evangelischen Raum gibt es mehr als eine "Bewegung" welche die Bezeichnung "fundamentalistisch" verdienen dürfte. Dabei gelten viele solcher Überzeugungen weithin kaum als fundamentalistisch, sondern gelten als lobenswert "feste Glaubensüberzeugung" und "sichere Fundamente". Wir haben uns an den christlichen Fundamentalismus gewöhnt.
Wer soll bestimmen, wo fundamentalistische Lehren beginnen und die "richtige" Lehre oder der "rechte" Glaube aufhört? Herr Böger etwa? Oder Bischof Huber und Kardinal Sterzinsky, die sich auf diese Weise die Konkurrenz vom Hals halten könnten?
Was der Mensch nicht kennt, ist ihm verdächtig
So sehr wir gegenüber den eigenen Fundamentalismen blind und abgestumpft sind, um so wacher sind wir gegen jene, die von außen kommen. Sicher auch zu Recht. Gleichwohl ist die Einstellung
der Schulbürokratie, bei Neuem zuerst grundsätzlich einmal "nein" zu sagen, kein Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft und noch weniger einer offenen Erziehung.
Mußten sich der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS und der DEUTSCHE FREIDENKERVERBAND ihre Gleichbehandlung bezüglich ihres Lebenskundeunterrichts bzw. ihre Zulassung zur Erteilung ihres Unterrichts trotz klarer Rechtsgrundlagen erst durch die Instanzen erstreiten, so war auch die Islamische Föderation gezwungen, ihre Zulassung als Religionsgemeinschaft, die an den Schulen Berlins Religionsunterricht anbieten darf, in einem fast zwanzig Jahre dauernden Rechtsstreit zu erkämpfen.
Man sagt der Islamischen Föderation nach, sie stehe der radikal islamischen Organisation "Milli Görüs" nahe, da ihre oberste religiöse Instanz, der Imam Nail Dural, dort Mitglied sei. Nur, vorgetragen hat das die Senatsschulverwaltung vor Gericht offenbar nicht! Und noch weniger ist die Behauptung ein Argument, der Verfassungsschutz beobachte diese Organisation. Wenn dabei etwas zu Tage gefördert worden wäre, hätte das gerichtsnotorisch gemacht werden können. Aber mit Behauptungen läßt sich leichter manipulieren als mit Fakten.
Gleichwohl ist anzunehmen, daß sich nicht alle muslimischen Eltern von dieser religiös vornehmlich sunnitischen Föderation vertreten fühlen. Es gibt, wie eine Untersuchung zeigt, unter den Muslimen in Berlin sehr viele "liberale", die einen Ausgleich zwischen ihrer Religion und der modernen Lebensform nicht nur wünschen, sondern praktizieren. Da das Recht zur Auswahl des Religionsunterrichts nicht bei den Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sondern bei den Eltern liegt, werden zweifellos Eltern anderer islamisch-religiöser oder auch ethnischer Ausrichtung von der Senatsverwaltung verlangen, für ihre Kinder einen Unterricht nach ihrem Glaubensverständnis einzuführen. Das Grundgesetz sagt in Art. 7 Abs. 2 eindeutig: "Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen." Einzig in Berlin haben die Eltern dieses Recht in positivem Sinn. In allen anderen Ländern, besonders dort, wo der Religionsunterricht "ordentliches Unterrichtsfach" ist, wird ihnen bzw. ihren Kindern nur das negative Recht zugestanden, nämlich die Abmeldung vom Religionsunterricht. Nach der Verfassung gibt es jedoch nur zwei Träger von Erziehungsrechten: Die Eltern und der Staat. Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben kein Erziehungsrecht, sondern sie dürfen lediglich im Auftrag der Eltern Unterricht nach ihren religiösen bzw. weltanschaulichen Grundsätzen erteilen.
Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" und Verträge darüber bedeuten das Ende der Handlungsfähigkeit der Schulverwaltung und die Knebelung des demokratischen Gesetzgebers.
Bestimmte Kreise der Senatsverwaltung haben bereits seit Jahren - am Abgeordnetenhaus vorbei - geplant, in Berlin nicht nur Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" einzuführen sondern darüber auch mit den beiden großen christlichen Kirchen Verträge abzuschließen. Klar ist, daß sie dann - nach dem Grundsatz der Parität - Vereinbarungen zum Religionsunterricht auch mit anderen religiösen bzw. weltanschaulichen Organisationen abschließen müssen: Mit dem Humanistischen Verband Deutschlands ebenso wie mit der Islamischen Föderation. Ganz sicher werden auch die Aleviten wegen ihrer ethnischen und religiösen Besonderheiten einen eigenen Religionsunterricht einfordern und diesen ebenso wie die Katholiken vertraglich gesichert wissen wollen.
In einer 1997/98 in Berlin durchgeführten und im Juni 1998 vorgestellten Untersuchung über die Auffassungen kleiner Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Religions- und Weltanschauungsunterricht, an der sich 44 (= 35,5 %) der angeschriebenen 127 Gemeinschaften beteiligten, war festzustellen, daß die überwiegende Zahl, derer, die geantwortet haben, Religionsunterricht nach dem derzeitigen Berliner Modell für sinnvoll hielten. Die meisten beklagten sich jedoch über eine tatsächliche Benachteiligung. Dabei schien nicht immer klar zu sein, daß die Tatsache, Religionsunterricht erteilen zu dürfen, nicht abhängt vom Charakter einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Die Tendenz, Religionsunterricht auch in der Schule erteilen zu wollen, war jedoch bei den meisten deutlich. Sie wird nach dem Urteil zu Gunsten der Islamischen Föderation zunehmen. Die Schulverwaltung muß über den Antrag auf Zulassung Religionsunterricht (in der Schule) allein nach allgemeinen und gleichen Grundsätzen entscheiden. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um die derzeitige Form des Religionsunterrichts oder um ein staatliches Unterrichtsfach handelt. Eine Unterscheidung nach "genehm" und "nicht genehm", ist verfassungsrechtlich unzulässig.
Wenn Religions- oder Weltanschauungsunterricht, dann für alle gleich
Wenn an einer Schule die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die allgemein geforderte Mindestanzahl der Schülerinnen und Schüler, die einen bestimmten Religions- oder Weltanschauungsunterricht einfordern, ist ein solcher Unterricht einzurichten. Vorausgesetzt, die Lehrpläne für diesen Unterricht bieten keinen Anlaß zu (verfassungs-)rechtlicher Beanstandung und die Lehrkräfte erfüllen bestimmte fachliche Mindestvoraussetzungen. Über die religiös-weltanschaulichen Inhalte dieses Unterrichts - sofern sie nicht als grundgesetzwidrig erkennbar sind - hat die staatliche Verwaltung nicht zu entscheiden. Das gilt sowohl für jenen Unterricht, der in alleiniger Verantwortung der betreffenden Gemeinschaften erteilt als auch für jenen, der von den Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften im Auftrag des Staates durchgeführt wird.
Auch wenn - wie nach geltendem Berliner Recht - die Religions- bzw. Weltanschauungsgesellschaften den Unterricht in eigener Verantwortung erteilen, hat der Staat durchaus das Recht die Lehrpläne zu prüfen und zu genehmigen, nicht anders, als würde dieser Unterricht als "ordentliches" Lehrfach und in staatlicher Verantwortung gegeben. Das Argument der besseren Kontrollierbarkeit ist falsch. Was aber gern verschwiegen wird: Bei Religion als staatlichem Unterrichtsfach müßte der Senat die Voraussetzungen für eine hinlängliche theologisch-weltanschauliche wie pädagogische Ausbildung schaffen. Der Staat kann nicht länger mangelnde Ausbildung bei den vorgesehenen Lehrkräfte als Verweigerung für die Zulassung ins Feld führen. Wurde doch auch in den übrigen Ländern der Ethikunterricht eingeführt, ohne daß die dafür eingesetzten Lehrer eine spezifische Ausbildung besaßen. Diesbezüglich hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. 06. 1998 festgestellt, daß das betreffende Land für eine qualifizierte Ausbildung zu sorgen habe. Und das wird teuer.
Wenn der Staat den Religionsunterricht in seine Regie nimmt, muß er damit rechnen, daß dann weitere religiös-weltanschauliche Gruppen - schon aus nüchternem Kostenkalkül - an diesem Unterricht in der Schule und durch die Schule interessiert sein werden. Dann wird neben dem evangelischen und katholischen Unterricht nicht nur noch ein freikirchlicher, ein jüdischer und für eine islamischen Richtung Unterricht durchgeführt werden müssen, sondern vielleicht noch für die Aleviten und schiitische Muslime. Bei einem solchen Andrang, der dann zu erwarten ist, wird es für die Schulen im Einzelfall organisatorisch sehr schwierig., einen geordneten Unterricht anzubieten. Sollte dann die Senatsverwaltung versuchen, die Neuanträge mittels restriktiver Verwaltungsvorschriften abzulehnen, sind die nächsten Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Unmöglich dürfte es vollends werden, wenn der Religionsunterricht für die verschiedenen Glaubensrichtungen als staatlicher Unterricht durch staatlich bestallte und besoldete Lehrkräfte angeboten werden müßte. Es steht dem Staat nicht zu, etwa nur für vier Religionsgesellschaften Unterricht als "ordentliches" Lehrfach anzubieten und die anderen auf "private" Unterweisung zu verweisen. Der Staat und seine politischen Organe kommen dann in Situationen, die rechtsstaatlich nicht mehr zu beherrschen sind. Die obersten Bundesgerichte haben in letzter Zeit mehrfach deutlich gemacht, daß sie es leid sind, als Reparaturbetriebe für die Unfähigkeit der Politik, rechtsstaatlich korrekte Normen zu erlassen, herhalten zu müssen.
Auch beim staatlich verantworteten Religionsunterricht hat der Staat keinen Einfluß auf den Lehrplan!
Der von manchen Politikern und der Schulverwaltung aus unerfindlichen Gründen geforderte "ordentliche" Religionsunterricht , damit dann der Staat ein Aufsichts- oder gar ein Eingriffsrecht habe, ist falsch und beruht auf Unkenntnis: Sobald eine Religions- oder Weltanschauungsgruppe einen bestimmten Inhalt für sich als wesentlich erklärt, kann er Staat darauf keinen Einfluß nehmen. Bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage kann der Staat feststellen, daß bestimmte Lehren im Lehrplan oder in der konkreten Durchführung gegen die geltenden staatlichen Gesetze verstoßen und folglich in Schulgebäuden, die der Staat zur Verfügung stellt und von Lehrkräften, die von ihm bezuschußt werden, nicht vertreten werden dürfen. Sind die Lehrkräfte überdies öffentliche Bedienstete, kann es noch schwerer sein, sie los zu werden.
Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" - ein kirchlicher Wunschtraum
Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" spült zwar den Kirchen große Mengen Geld in die Kassen, ändert aber an der Qualität und Inhalt des Unterrichts nicht das Geringste. Mit der Einführung eines Religionsunterrichts als "ordentlichen Lehrfach" würden willfährige Politiker zwar einen Herzenswunsch der - zu Minderheiten geschrumpften - Kirchen erfüllen, doch das Land Berlin mit seiner religiösen Vielfalt ginge damit ein nicht kalkulierbares Risiko ein. Außerdem kommen auf das Land, das ja immer wieder seine Armut gerade dann betont, wenn es um Mittel für die Sanierung von Schulen und pädagogische Erfordernisse geht, enorme und vermeidbare - Kosten zu. Vor allem jedoch: Obwohl es in den westlichen Bundesländern seit gut einhundert Jahren staatlichen Religionsunterricht gibt, tendiert - nach eigenem Bekunden - auch dort das religiöse Basiswissen gegen Null!
Divide et impera = teile und herrsche, lautet eine alte Herrschaftsmaxime
Nach diesem Grundsatz konnten Staat und Kirche sich gegenseitig stabilisieren; zwar auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten einer umfassenden und gemeinsamen Erziehung der Kinder und Jugendlichen, aber, was soll's: Da waren lange Zeit zwei fast gleich große Kirchen, die sich den Kuchen teilten. Die Kleinen bekamen die Brosamen und waren es dann auch zufrieden.
Doch heute stehen in Deutschland (nach einer EKD Statistik von 1996) den ca. 33 % Protestanten und den ca. 33 % Katholiken sowie den ca. 1,8 % anderen Christen, 32 % Nichtchristen gegenüber; also ein Drittel. In Berlin dagegen stehen den ca. 9 % Katholiken und den 31 % Protestanten ca. 58 % Nichtchristen gegenüber; fast zwei Drittel. Davon sind etwa 200 000, also ungefähr 5,5 % der Gesamtbevölkerung Muslime. Die meisten wollen sich in die berlinische Gesellschaft integrieren und tendieren keineswegs zum Fundamentalismus. Dieser ist ja ohnehin eine Folge gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Marginalisierung und Ausgrenzung.
Wenn alle diese verschiedenen religiösen und ethnischen Gruppen ihren eigenen Unterricht geben, raubt man den Kindern die wesentliche Erfahrung von Gemeinsamkeit, verhindert menschliche Freundschaften, den Kitt einer jeden stabilen Gesellschaft. Kinder die dann, wenn es um angeblich zentrale Fragen des menschlichen Daseins geht, im Schulbetrieb von den anderen getrennt sind, werden den anderen als fremd betrachten. Vor allem jedoch: Wie soll eine integrative Werteerziehung, die unsern Politikern ja so am Herzen liegt, möglich sein, wenn in jedem Religionsunterricht andere Werte gelehrt und die eigene Werteordnung gepriesen wird. Genau hierdurch und an dieser Stelle wird ein Gefühl gemeinsamer Verantwortung von vornherein verhindert.
Ein alle Schülerinnen und Schüler umfassendes Integrationsfach
Darum kann es sinnvoll nur eines geben: Einen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Philosophieunterricht, der in die gesellschaftlichen Traditionen und Wertvorstellungen möglichst objektiv einführt. Ein Vorschlag wie ihn Hartmut von Hentig (Die Schule neu denken, 1996) bereits vor geraumer Zeit gemacht hat. Die religiösen Traditionen können daneben ebenso wie die ethischen außerhalb der Schule gepflegt und gefördert werden. Die USA - als Einwanderungsland - sind dafür ein unverdächtiges Beispiel. Gerade weil dieses Land die Identität seiner Bürgerinnen und Bürger immer neu konstruieren muß, setzt es auf civil religion und nicht auf weltanschauliche, konfessionelle Religionen, obwohl diese dort blühen und völlig frei agieren können. Das mögen manche Europäer als fremd empfinden, doch läßt es den Bürgersinn stärker wachsen als unsere - speziell deutsche - aufgespaltene Glaubens- und Werteerziehung. Schließlich gewinnt Erziehung zu religiösen oder ethischen Werte immer dann politisch eine überdimensionierte Bedeutung, wenn diese abhanden gekommen sind.
So wirkungslos der Religionsunterricht bei der Glaubensvermittlung auch ist, so stark wirkt er doch auf der symbolischen Ebene: Durch die regelmäßige schulorganisatorische Trennung der Schülerinnen und Schüler in evangelische, katholische, freidenkerische, muslimische, alevitische und desinteressierte wird die Herstellung eines Wir-Gefühls durch die Schule und in der Schule nicht nur erschwert, sondern wohl gar unmöglich gemacht: Denn um die Kleingruppen und in ihnen bildet sich eine besondere Aura religiös-göttlicher oder intellektueller Auserwählung. Eine solche Gettoisierung ist stets die Folge einer Diaspora-Erfahrung: Wir sind die Guten und Rechtgläubigen in Mitten einer feindlichen, weil un- oder andersgläubigen Umwelt.
Was in der gegenwärtigen Situation vielleicht noch helfen könnte, wäre ein allgemeiner Philosophieunterricht der in die Vielfalt ethischer Modell und Lebensformen einführt und der deutlich macht, wie groß - trotz mancher Verschiedenheiten - eine Jahrhunderte übergreifende Dauerhaftigkeit die europäischen Lebensformen prägt. Ein solcher Unterricht kann bereits kleine Kinder anleiten, sich selbst in den kleinen Dingen des Alltags des eigenen Verstandes zu bedienen und Lebendiges zu lieben. In ihm kann erfahrbar gemacht werden, daß die Anwendung von Gewalt wiederum Gewalt hervorruft und gemeinsames Tun unmöglich macht. In ihm kann bewußt werden, daß Juden, Humanisten, katholische und evangelische Christen ebenso wie die schiitischen und sunnitischen Muslime viel mehr Gemeinsamkeiten haben, als es ein noch so guter Religionsunterricht vermag, weil er regelmäßig trennt. Vor allem kann er in Erinnerung rufen, daß die europäischen Völker - ausgehend von den Ländern rund ums Mittelmeer eine ebenso leidvolle wie erfolgreiche gemeinsame Geschichte haben.
Wenn dann noch die Mehrzahl der Politiker sich wieder an ihren Amtseid halten und nicht den Staat betrügen, dem zu dienen sie versprochen haben, dann kann ein solcher gemeinsamer Unterricht in Philosophie und Lebensform eine Chance haben, wirklich ein allgemeines Bewußtsein gemeinsamer Verantwortung wieder zu begründen.
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© J. Neumann, 27.02.2000
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