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Wieviel verdienen Pfarrer ?

 

Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf.

Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle Zuschläge, die auch im öffentlichen Dienst üblich sind (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatzeinnahmen für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
  • Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.
  • Geistliche brauchen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Von den angegebenen Bruttogehältern ist (neben der Steuer) nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 200 DM monatlich abzuziehen.
  • Bei der Krankenversicherung, der Autohaftpflicht und einigen anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer einen Vorzugstarif. überdies können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
  • Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in manchen Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
  • Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst. Andere Allein-stehende können die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht einmal von der Steuer absetzen.
  • Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.

Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 8000 DM ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers (in den westlichen Bundesländern) hervorgeht:

 

Grundgehalt A 14 Endstufe:

6.374,03 DM

Ortszuschlag (vh, ohne Kind):

1.125,66 DM

anteil. Urlaubsgeld:

41,66 DM

vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.):

78,00 DM

Zwischensumme (ohne 153,17 DM Ortszuschlag je Kind):

7.619,35 DM

Weihnachtsgeld anteilig:

gut 600 DM

Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittl.)

1.000 DM

 

Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen statt dem Ortszuschlag diverse Zulagen an, die in der Summe etwa gleich hoch sind; der Zuschuß zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist dabei nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Fast 90 % der kath. Geistlichen sind aber älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 8000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.

Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. Sie beziehen in den westlichen Ländern zumeist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.