DEUTSCHLANDS RUHM UND EHRE? Brief an Verteidigungsministerin wegen Kriegerdenkmal

Kriegerdenkmal an der Dachauer Straße „SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS RUHM UND EHRE“
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Am 21. August 2018 haben sich die beiden Künstler Wolfram Kastner und HP Berndl in einem Brief an Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gewandt, um auf den ihrer Ansicht nach geschichtsverfälschenden militaristischen Text des Kriegerdenkmals an der Dachauer Straße in München aufmerksam zu machen. Gedacht wird an der Dachauerstraße den getöteten deutschen Soldaten des ersten Weltkriegs mit den Worten „Sie starben für Deutschlands Ruhm und Ehre“. Für Kastner und Berndl ist dieser Satz eine wahrheitswidrige und geschichtsvergessene Kriegspropaganda, die sie nicht hinnehmen wollen.

Das Kriegerdenkmal wurde im Jahr 1922 errichtet, 1945 zerstört und 1962 wiedererrichtet. Am Volkstrauertag 2017 führten Kastner und Berndl eine Kunstaktion am Kriegerdenkmal an der Dachauerstraße durch – dort befindet sich das Dienstleistungszentrum der Bundeswehr. Sie brachten dabei auch ein Schild an dem Denkmal an, auf dem stand "Kein Werben fürs Sterben". Die beiden waren nicht zum ersten Mal vor Ort. Schon 2015 entfernten die Künstler einige Buchstaben, so dass daraus „Sie starben für Deutschlands Unehre“ wurde. Was folgte, war eine Anzeige wegen „Störung der Totenruhe“. Nachdem die Bundeswehr die Buchstaben rasch wieder angebracht hatte, folgte wenige Wochen später die zweite Intervention von Kastner und Berndl. Diesmal befestigten sie eine Tafel an dem Denkmal, auf dem stand: „Wir trauern um alle, die im Weltkrieg 1914-18 grausam und sinnlos ihr Leben verloren. Die Toten mahnen uns, mit allen Kräften für Frieden zu sorgen und Kriege zu verhindern“. Damit wollten sie ein Zeichen setzen gegen Militarismus und für Völkerverständigung. Schnell wurde auch die Tafel von der Bundeswehr entfernt. Und weil Klebespuren zurückblieben, folgte zudem eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Das Amtsgericht verurteilte Kastner und Berndl anschließend wegen „Störung der Totenruhe“ und „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Sowohl Kastner als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Aber auch die zweite Instanz, das Landgericht München, blieb am 16. November 2017 bei dem Strafmaß des Amtsgerichts. Kastner ging dagegen in Revision, eine Entscheidung steht noch aus.

Am 21. August 2018 haben die beiden Künstler nun einen offenen Brief an Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen geschrieben, den wir an dieser Stelle dokumentieren:
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Sehr geehrte Frau von der Leyen,

wir hatten 2015 mit Schreiben an Sie und mit Kunstaktionen auf den geschichtsverfälschenden militaristischen Text des Kriegerdenkmals an der Dachauer Straße in München aufmerksam gemacht und angeregt, diesen Text aus heutiger Sicht zu kommentieren.

Wir wurden deshalb unverständlicher Weise verklagt und haben gegen die Verurteilung wegen „Störung der Totenruhe“, „beschimpfendem Unfug“, „Pietätsverletzung“ und „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ Berufung eingelegt.

Interessierten Journalisten wurde auf Nachfrage in Ihrem Ministerium angedeutet, dass man durchaus über eine öffentliche Kommentierung nachdenke.

Wir sind uns sicher darin einig, dass der rechtswidrige mörderische Krieg nicht „Deutschlands Ruhm und Ehre“ diente. Außerdem hoffen wir, dass auch Sie unsere Überzeugung teilen, dass diese militaristische Geschichtsfälschung nicht mit einem Bundeswehrkranz am Volkstrauertag verziert werden darf.

Es ist dringend erforderlich, dies in einer Veränderung und Ergänzung des Kriegerdenkmals deutlich zu machen und die Bekränzung des Denkmals zu unterlassen. Bitte lassen Sie uns wissen, zu welchem Ergebnis das Nachdenken darüber im Ministerium geführt hat.

Gerne bieten wir weiterhin unsere Hilfe an.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram P. Kastner                                      Hans-Peter Berndl

 

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