Pressespiegel über die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen der Ungleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften

Michael Wladarsch - Vorsitzender bfg München, © 84 GHz - Andi Sturm
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Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), klagte gegen die Privilegien der christlichen Kirchen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) wies die Klage am 30. Mai 2017 ab.

Hintergrund der Verhandlung war, dass sich Wladarsch weigerte für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das gleichzeitig Sitz des bfg München ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Er verwies dabei auf Paragraf 5, Absatz 5, Nr.1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Dort steht, dass für Betriebsstätten, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind", kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Im Jahr 2015 wies das Verwaltungsgericht München die Klage Wladarschs gegen den Mahnbescheid der Gebühreneinzugsbehörde, den Bayerischen Rundfunk, ab, obwohl die Räume wie zuvor gefordert in einer 'religionstypischen' Zeremonie der Kirche des Fliegenden Spaghettimonster" geweiht worden waren und die Weltanschauungsgemeinschaft bfg München als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt ist.
Der VGH Bayern wollte sich der Auffassung des Vorsitzenden des bfg München nicht anschließen und wies die Klage ab.

Hier der Artikel des bfg München zur Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: https://www.bfg-muenchen.de/article/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-entscheidet-%C3%BCber-ungleichbehandlung-von-weltanschauungs

Und hier die Presseberichterstattung rund um die Klage:

Süddeutsche Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-auch-das-fliegende-spaghettimonster-muss-rundfunkbeitraege-zahlen-1.3527712

-
Münchner Abendzeitung:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.az-kommentar-der-vgh-und-das-spaghettimonster-wichtiger-als-laerm.fb88ff2c-e066-4d79-b2c8-f73d7f1bae30.html

Bildzeitung:
"Priester der Spaghetti-Monster-Kirche will GEZ-Befreiung" vom 30. Mai 2017 (nicht online)

Humanistischer Pressedienst (HPD):
https://hpd.de/artikel/klage-gegen-privilegien-kirchen-im-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-14445

Radio Dreyeckland Freiburg:
https://rdl.de/beitrag/bund-f-r-geistesfreiheit-ohne-gott-aber-mit-gez-geb-hren

yahoo:
https://de.nachrichten.yahoo.com/atheist-will-gleichberechtigung-rundfunkbeitrag-zoff-151446774.html
 

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