Unterstützerinnen und Unterstützer gesucht: Bund für Geistesfreiheit München klagt gegen Polizeiaufgabengesetz sowie gegen Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung

Karikatur von Jacques Tilly, Copyright Giordano-Bruno-Stiftung
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Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) hat beschlossen sowohl gegen das am 15. Mai 2018 verabschiedete bayerische Polizeiaufgabengesetz als auch gegen den am 1. Juni in Kraft getretenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Söder zu klagen. Das wird nicht billig und deswegen sucht der Bund für Geistesfreiheit München Spenderinnen und Spender, die bereit sind, diese Klagen finanziell zu unterstützen. Als Körperschaft des öffentlichen Recht ist der bfg München berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Klage gegen Kreuzpflicht in Bayern

Für die Klage gegen den Kreuzerlass wurden RA Heinhold und RA Asche von der Kanzlei Wächtler und Kollegen beauftragt. Mit Hubert Heinhold hat der bfg München im Kampf gegen das absolute Tanzverbot an Karfreitag sehr gute Erfahrungen gemacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 27. Oktober 2016 veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" 2007 verboten worden war. Unser Anwalt war Hubert Heinhold.

In dem Kreuzerlass sieht der bfg München einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung steht, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig.
Außerdem verweist der bfg München auf den 'Kruzifix-Beschluss' des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, in dem festgestellt wurde, dass das Anbringen von Kreuzen und Kruzifixen in staatlichen Schulen gegen Art. 4 Abs. 1 GG verstößt. Dort heißt es: "Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur der Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur (...) Ein staatliches Bekenntnis zu diesen Glaubensinhalten, dem auch Dritte bei Kontakten mit dem Staat ausgesetzt werden, berührt die Religionsfreiheit."

Klage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz

Die Klage des bfg München gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz betreut RA Riechwald von der Kanzlei Riechwald Rechtsanwälte.
Mit der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist die bayerische Polizei mit Geheimdienst-Befugnissen ausgestattet worden. Mit der eher schwammigen Begründung, eine „drohende Gefahr“ abwenden zu müssen, steht der Polizei im Freistaat eine enorme Bandbreite an Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung. Bürgerrechtler sagen, dass es eine Ausweitung der Polizeigewalt in dieser Größenordnung in Deutschland noch nie gegeben habe. Unter anderem ist vorgesehen: das Belauschen der Smartphone-Kommunikation, der Einsatz von Staatstrojanern in Smartphones, Tablets und PCs, Daten der Information und Kommunikation dürfen sogar manipuliert werden. Möglich ist darüber hinaus der Einsatz von Drohnen, der Einsatz von Spitzeln und Lauschwerkzeugen auch in der Privatsphäre und eine präventive DNA-Entnahme.
Dazu kommt eine schon 2017 eingeführte dreimonatige Vorbeugehaft. War diese vormals auf höchstens 14 Tage befristet, so kann nun ein Gericht alle 3 Monate entscheiden, ob die Haft verlängert werden soll. Kritiker nennen die Vorbeugehaft auch „Unendlichkeitshaft“. Denn damit können potenzielle Gefährder theoretisch unbefristet weggesperrt werden, ohne dass die Person ein Straftat begangen hat - allein aufgrund des neu eingeführten, schwammigen Rechtsbegriffs der "drohenden Gefahr". Eine wirklich genaue Definition der drohenden Gefahr fehle im PAG, bemängeln die Kritiker.
Warum braucht Bayern ein solches den Rechtsstaat zerstörendes Gesetz? Wir wissen es nicht. Die Kriminalstatistik in Bayern ist rückläufig. Mit dem Polizeiaufgabengesetz überschreitet die bayerische Staatsregierung jedenfalls eklatant rechtsstaatliche Grenzen, dem wollen wir zusammen mit unserem Rechtanwalt Rudolf Riechwald Einhalt gebieten.

Hohe Prozesskosten

Weil mit den Klagen gegen den Kreuzerlass und das Polizeiaufgabengesetz, ganz erhebliche zusätzliche Kosten auf uns zukommen, sind wir auf Unterstützung angewiesen, sei es durch Spenden oder eine Mitgliedschaft im Bund für Geistesfreiheit München (60 EUR/Jahr). Als Körperschaft des öffentlichen Recht ist der bfg München berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Bankverbindung Bund für Geistesfreiheit München
Postbank München
IBAN: DE29700100800001815801

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