Laut einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 12. September 2020 (Druckausgabe, Online unter SZ.de) werden sich Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht im geplanten "Lobbyregister" registrieren müssen. Ob möglicherweise auch kirchennahe Organisationen ausgenommen werden sollen, sei offen. Das Lobbyregister soll Transparenz darüber schaffen, wer Zugang zu Politikern des Bundestages hat.