Trotz großen gesellschaftlichen Widerstands wurden am 15. Mai 2018 rechtsstaatlich fragwürdige Änderungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Landtag verabschiedet. Viele werden sich noch an die Proteste damals erinnern. Das PAG beschäftigt sich nicht mit Straftaten, die schon passiert sind, sondern es beschäftigt sich mit der Frage, könnte in Zukunft etwas passieren und was darf bzw. kann die Polizei präventiv tun. Nun soll es entschärft werden, so war es in der Presse zu lesen.