Am 22. Oktober 2020 verschärfte das regierungsfreundliche Verfassungsgericht in Polen das ohnehin schon restriktive Abtreibungsrecht. Fortan gelten damit in Polen auch Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen des Fötus als verfassungswidrig und somit illegal. Künftig soll eine Abtreibung nur noch im Falle von Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr der Frau erlaubt sein. Staatsführung, Bischöfe und Pro-Life Aktivisten im erzkatholischen Land begrüßten das Urteil. Doch eine Welle von Protestaktionen überzieht seitdem das Land.