Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: kirchliche Einrichtungen dürfen muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. „Christliches Kopftuchurteil“ titelt die TAZ und schreibt weiter: „Ein Spieler vom FC Bayern sollte auch kein Trikot von Borussia Dortmund tragen. Mit solchen Vergleichen wollen Kirchenjuristen plausibel machen, warum ein Verbot muslimischer Kopftücher in evangelischen Einrichtungen geradezu denklogisch ist. Das Christentum ist eben ein anderer Club!