Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern zeigen sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) vom 27. Mai 2020 zum sog. "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der "Kreuzerlass" einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren."