Am 28. Januar 2021 hat der Bundestag das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet (BT-Drs. 19/24226). Dessen Kernstück ist das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Es legt fest, dass die 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer allgemeinen Identifikationsnummer wird. Mit Hilfe der Steuer-ID werden nun die Datensätze in den 56 wichtigsten öffentlichen Registern geordnet, um Datenabgleiche zu Personen zu ermöglichen. Damit können wesentliche Informationen über eine Person zu einem Profil zusammengefasst werden, wie z.B.