AfD-Kandidatur - Stellungnahme zum Bund für Geistesfreiheit Schweinfurt

Article Body

Hier die Stellungnahme des Vorstands des bfg München zur AfD-Kandidatur eines Vorstandsmitglieds des bfg Schweinfurt für die Kommunalwahlen in Thüringen.

"Sehr geehrter Vorstand des bfg Schweinfurt,

der Vorstand des bfg München wurde am 20. April 2024 in der Mitgliederversammlung neu gewählt und wir freuen uns auf die Arbeit mit den Ortsgemeinschaften im bfg Bayern. Allerdings möchten wir uns zunächst in einer ernsten Angelegenheit an Euch wenden, die uns sehr wichtig ist.

Wir haben im Anschluss der Mitgliederversammlung über die AfD-Kandidatur Eures Vorstandsmitglieds für die Kommunalwahlen in Thüringen gesprochen und folgendes beschlossen.
 
Wir fordern Euch auf, Euer Vorstandsmitglied, welches für die Kommunalwahlen in Thüringen auf einer Liste der AfD kandidiert, sofort aus dem bfg Schweinfurt auszuschließen. Laut der Satzung des bfg Schweinfurt, siehe § 10 (3), kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, wenn es "2. der Satzung oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung beharrlich zuwiderhandelt, 3. durch sein Verhalten das Ansehen des Bundes schädigt."
Falls sich Euer Vorstandsmitglied in der nächsten Zeit gegen eine Kandidatur auf der Liste der AfD in Thüringen entscheiden sollte, halten wir auch in diesem Fall eine Rückkehr in den Vorstand des bfg Schweinfurt für inakzeptabel und fordern Euch auf, die Person sofort aus dem bfg Schweinfurt auszuschließen.
 
Gerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung.
 
Mit freundlichem Gruß

Vorstand bfg München"